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Legen Sie die Rampe auf die Ladepritsche auf und versichern Sie sich, daß diese nicht geneigt ist. |
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Eventuelle Räder der Kraftfahrzeuge, die beladen werden sollen, müssen durch Keile oder andere gleichwertige Mittel blockiert werden. |
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Zum Aufladen von Stahlraupenfahrzeugen sind speziell dazu ausgerüstete Rampen erforderlich. |
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Die Rampen müssen auf der Ladeebene mittels einer der empfohlenen Verankerungsmethoden befestigt werden: es wird empfohlen, eine Fahrgeschwindigkeit auf den Rampen von 0,3 m/Sekunde nicht zu überschreiten und jähes Abbremsen oder Beschleunigungen sind zu vermeiden. |
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Vor Gebrauch der Rampen muß ihr perfekter Zustand geprüft werden; die Ladepritsche, die Pfeiler, die Kopfteile und alle sie zusammenhaltenden Schweißstellen dürfen keine Deformationen oder Bruchstellen aufweisen. |
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Es ist ausdrücklich verboten die Rampen zu stützen, nicht eigens dafür ausgerüstete Rampen mit Stahlraupenfahrzeugen zu befahren und mit Rädern oder Raupenketten über den Rampenrand zu fahren. |