Entscheident bei dem Kauf einer Rollstuhlrampe ist das zu überbrückende Höhenmaß. Aus dem Höhenmaß und der Länge der Rampe ergibt sich das Steigungsmaß. Hierbei sollten Sie folgende Punkte beachten.
Rampen im öffentlichen Bereich dürfen ein Steigungsmaß von 6% nicht überschreiten. Nach 6000 mm ist ein Zwischenpodest von 1500 mm anzuordnen. (Siehe DIN 18024-1)
Für gewöhnlich können folgende nicht offizielen Werte bei der Berechnung des Steigungsmaßes zu Grunde gelegt werden. Selbstfahrer unter 10%, Selbstfahrer mit körperlicher Einschränkung bis 6%, Personen die geschoben werden bis 20%.
Verwenden Sie die folgenden Formeln zu Berechnung Ihrer Rampe
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Teleskoprampe, zusammenschiebbar
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